Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1994

Rechtsprechung
   EuGH, 09.08.1994 - C-51/93   

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https://dejure.org/1994,1744
EuGH, 09.08.1994 - C-51/93 (https://dejure.org/1994,1744)
EuGH, Entscheidung vom 09.08.1994 - C-51/93 (https://dejure.org/1994,1744)
EuGH, Entscheidung vom 09. August 1994 - C-51/93 (https://dejure.org/1994,1744)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Meyhui / Schott Zwiesel Glaswerke

    EWG-Vertrag, Artikel 30
    1. Freier Warenverkehr; Mengenmässige Beschränkungen; Maßnahmen gleicher Wirkung; Verbot; Geltungsbereich

  • EU-Kommission

    Meyhui / Schott Zwiesel Glaswerke

  • Wolters Kluwer

    Gültigkeit und Auslegung der Richtlinie 69/493/EWG des Rates vom 15. Dezember 1969 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Kristallglas im Vorabentscheidungsverfahren - Rechtfertigung der Verpflichtung, zur Bezeichnung der Erzeugnisse bestimmter ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Bezeichnung von Kristallglaserzeugnissen

  • Judicialis

    EGV Art. 30; ; Richtlinie 69/493/EWG Anhang I, Spalte c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Verbot - Geltungsbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1994, I-3879
  • BB 1994, 883
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 02.02.1994 - C-315/92

    Verband Sozialer Wettbewerb / Clinique Laboratories und Estée Lauder

    Auszug aus EuGH, 09.08.1994 - C-51/93
    10 Artikel 30 verbietet Hemmnisse für den freien Warenverkehr, die sich daraus ergeben, daß Waren bestimmten Vorschriften entsprechen müssen (wie etwa hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihrer Form, ihrer Abmessungen, ihres Gewichts, ihrer Zusammensetzung, ihrer Aufmachung, ihrer Etikettierung und ihrer Verpackung), selbst dann, wenn diese Vorschriften unterschiedslos für alle inländischen und eingeführten Erzeugnisse gelten, sofern sich die Anwendung dieser Vorschriften nicht durch einen Zweck rechtfertigen lässt, der im Allgemeininteresse liegt und den Erfordernissen des freien Warenverkehrs vorgeht (vgl. namentlich Urteil vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92, Verband Sozialer Wettbewerb, Slg. 1994, I-317, Randnr. 13).
  • EuGH, 17.05.1984 - 15/83

    Denkavit Nederland

    Auszug aus EuGH, 09.08.1994 - C-51/93
    11 Nach ständiger Rechtsprechung gilt das Verbot von mengenmässigen Beschränkungen sowie von Maßnahmen gleicher Wirkung nicht nur für nationale Maßnahmen, sondern auch für Maßnahmen der Gemeinschaftsorgane (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteil vom 17. Mai 1984 in der Rechtssache 15/83, Denkavit Nederland, Slg. 1984, 2171, Randnr. 15).
  • EuGH, 29.02.1984 - 37/83

    Rewe-Zentrale

    Auszug aus EuGH, 09.08.1994 - C-51/93
    21 Aufgrund dieser Erwägungen ist das Erfordernis, daß "nur die Sprache oder die Sprachen des Landes verwendet werden [können], in dem die Ware in den Verkehr gebracht wird", zum Schutz der Verbraucher notwendig, so daß der Rat durch die Formulierung der fraglichen Anmerkungen den Ermessensspielraum, über den er im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Harmonisierung verfügt, nicht überschritten hat (vgl. insbesondere Urteil vom 29. Februar 1984 in der Rechtssache 37/83, Rewe-Zentrale, Slg. 1984, 1229, Randnr. 20).
  • VGH Bayern, 03.05.2018 - 20 BV 16.1961

    Lebensmittelrecht - Kennzeichnungspflicht für Honig-Portionspackungen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gilt das Verbot von mengenmäßigen Beschränkungen sowie Maßnahmen gleicher Wirkung nicht nur für nationale Maßnahmen, sondern auch für Maßnahmen der Unionsorgane (EuGH, U.v. 12.7.2012 - C-59/11, Association Kokopelli - juris Rn. 80; U.v. 12.7.2005 - C-154/04 u. 155/04, Alliance for Natural Health - juris Rn. 47 ff.; U.v. 9.8.1994 - C-51/93, Meyhui - juris Rn. 11; U.v. 17.5.1984, Rs. 15/83, Denkavit - juris Rn. 15).

    Der Grundsatz des freien Warenverkehrs verbietet Hemmnisse für den Warenverkehr innerhalb der Union, die sich daraus ergeben, dass Waren bestimmten Vorschriften entsprechen müssen (wie etwa hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihrer Form, ihrer Abmessungen, ihres Gewichts, ihrer Zusammensetzung, ihrer Aufmachung, ihrer Etikettierung und ihrer Verpackung), selbst dann, wenn diese Vorschriften unterschiedslos für alle inländischen und eingeführten Erzeugnisse gelten (EuGH, U.v. 9.8.1994 - C-51/93, Meyhui - juris Rn. 10; U.v. 2.2.1994 - C-315/92, Clinique - juris Rn. 13; U.v. 24.11.1993 - C-267/91 u. C-268/91, Keck u. Mithouard - juris Rn. 15).

    Die Verpflichtung, ein Produkt in einer bestimmten Weise zu kennzeichnen, kann die grenzüberschreitende Vermarktung dieses Produktes erschweren, beispielsweise dann, wenn - wie hier - bestimmte Hinweise verlangt werden, welche einen erhöhten Herstellungs- bzw. Verpackungsaufwand erfordern, weil sie je nach dem Zielort des Exportes in verschiedenen Sprachfassungen aufgedruckt werden müssen (vgl. EuGH, U.v. 9.8.1994 - C-51/93, Meyhui - juris Rn. 13).

    Diese Beschränkung des freien Warenverkehrs ist jedoch gerechtfertigt, weil sie einem zwingenden Erfordernis des Allgemeininteresses dient und der Eingriff dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (vgl. EuGH, U.v. 22.9.2016 - C-525/14, Waarborg Holland - juris Rn. 35; U.v. 9.8.1994 - C-51/93, Meyhui - juris Rn. 10; U.v. 20.2.1979 - Rs. 120/78, Rewe Central - juris Rn. 8).

    Die korrekte Information des Verbrauchers über die lokale oder regionale Herkunft einer Ware und damit der Schutz vor einem Irrtum über diese Eigenschaft stellt ein vom europäischen Unionsrecht gebilligtes zwingendes Allgemeinwohlinteresse dar (EuGH, U.v. 9.8.1994 - C-51/93, Meyhui - juris Rn. 18 ff.).

  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt sich nämlich, daß das Verbot von mengenmässigen Beschränkungen und von Maßnahmen gleicher Wirkung nicht nur für nationale Maßnahmen, sondern auch für Maßnahmen der Gemeinschaftsorgane gilt (vgl. zuletzt Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-51/93, Meyhui, Slg. 1994, I-3879, Randnr. 11).
  • EuGH, 12.07.2005 - C-154/04

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE GÜLTIGKEIT DER GEMEINSCHAFTSRICHTLINIE ÜBER

    26 Die Klägerinnen des Ausgangsverfahrens in der Rechtssache C-155/04 tragen vor, dass die Artikel 3, 4 Absatz 1 und 15 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2002/46 gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb der Gemeinschaft verstießen, an den sich der Gemeinschaftsgesetzgeber bei der Ausübung seiner Befugnisse aus Artikel 95 EG zu halten habe (vgl. Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-51/93, Meyhui, Slg. 1994, I-3879, Randnrn.

    47 Nach ständiger Rechtsprechung gilt das in Artikel 28 EG vorgesehene Verbot von mengenmäßigen Beschränkungen sowie von Maßnahmen gleicher Wirkung nicht nur für nationale Maßnahmen, sondern auch für Maßnahmen der Gemeinschaftsorgane (vgl. Urteile vom 17. Mai 1984 in der Rechtssache 15/83, Denkavit Nederland, Slg. 1984, 2171, Randnr. 15, Meyhui, Randnr. 11, vom 25. Juni 1997 in der Rechtssache C-114/96, Kieffer und Thill, Slg. 1997, I-3629, Randnr. 27, und Arnold André, Randnr. 57).

  • EuGH, 14.12.2004 - C-210/03

    Swedish Match

    59 Nach ständiger Rechtsprechung gilt das in den Artikeln 28 EG und 29 EG vorgesehene Verbot von mengenmäßigen Beschränkungen sowie von Maßnahmen gleicher Wirkung nicht nur für nationale Maßnahmen, sondern auch für die Maßnahmen der Gemeinschaftsorgane (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 17. Mai 1984 in der Rechtssache 15/83, Denkavit Nederland, Slg. 1984, 2171, Randnr. 15, vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-51/93, Meyhui, Slg. 1994, I-3879, Randnr. 11, und vom 25. Juni 1997 in der Rechtssache C-114/96, Kieffer und Thill, Slg. 1997, 3629, Randnr. 27).
  • EuGH, 14.12.2004 - C-434/02

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DAS VERBOT VON TABAKERZEUGNISSEN ZUM ORALEN GEBRAUCH FÜR

    57 Nach ständiger Rechtsprechung gilt das in Artikel 28 EG vorgesehene Verbot von mengenmäßigen Beschränkungen sowie von Maßnahmen gleicher Wirkung nicht nur für nationale Maßnahmen, sondern auch für die Maßnahmen der Gemeinschaftsorgane (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 17. Mai 1984 in der Rechtssache 15/83, Denkavit Nederland, Slg. 1984, 2171, Randnr. 15, vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-51/93, Meyhui, Slg. 1994, I-3879, Randnr. 11, und vom 25. Juni 1997 in der Rechtssache C-114/96, Kieffer und Thill, Slg. 1997, 3629, Randnr. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1998 - C-33/97

    Colim NV gegen Bigg's Continent Noord NV. - Rechtsangleichung -

    61 Diese Auffassung ist auch mit dem bereits erwähnten Urteil Meyhui vereinbar.

    Im Urteil Meyhui stellte sich nicht wie hier die Frage, welche sprachliche Maximalforderung ein Mitgliedstaat im Einklang mit dem Vertrag stellen kann, sondern die, ob die Gemeinschaft mit einer Maßnahme, die, wie allgemein anerkannt, den Mitgliedstaaten genügend Handlungsspielraum lässt, da sie ihnen erlaubt, Angaben in mehreren Sprachen zu verlangen, die Grenzen ihres Ermessens auf diesem Gebiet überschreitet.

    (39) - Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-51/93 (Meyhui, Slg. 1994, I-3879, Randnr. 13).

    (40) - Urteil Meyhui, Randnrn.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2021 - 9 B 1574/20

    Beschwerde gegen die Untersagung des Inverkehrbringens von Lebensmitteln, die

    Zwar ist davon auszugehen, dass auch die Europäische Union und ihre Organe - etwa beim Erlass von Sekundärrecht - an die Grundfreiheiten, vgl. hierzu Becker, in: Schwarze / Becker / Hatje / Schoo, EU-Kommentar, 4. Auflage 2019, Art. 34 AEUV Rn. 101; kritisch Kingreen, in: Calliess / Ruffert, EUV/AEUV, 5. Auflage 2016, Art. 36 AEUV Rn. 109 f., nach der Rechtsprechung des EuGH jedenfalls aber an die Warenverkehrsfreiheit, vgl. etwa EuGH, Urteil vom 9. August 1994 - C-51/93 -, juris Rn. 11, gebunden sind.
  • EuGH, 14.07.1998 - C-284/95

    Safety Hi-Tech

    Nach ständiger Rechtsprechung gilt das Verbot von mengenmäßigen Beschränkungen sowie von Maßnahmen gleicher Wirkung nicht nur für nationale Maßnahmen, sondern auch für Maßnahmen der Gemeinschaftsorgane (vgl. insbesondere Urteil vom 17. Mai 1984 in der Rechtssache 15/83, Denkavit Nederland, Slg. 1984, 2171, Randnr. 15, und vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-51/93, Meyhui, Slg. 1994, I-3879, Randnr. 11).
  • EuGH, 03.06.1999 - C-33/97

    Colim

    Gleichwohl stellen sprachliche Anforderungen wie die in der im Ausgangsverfahren umstrittenen nationalen Regelung, auch wenn sie keine technischen Vorschriften im Sinne der Richtlinie 83/189 sind, eine Behinderung des innergemeinschaftlichen Handels dar, da aus anderen Mitgliedstaaten stammende Erzeugnisse mit anderen Etiketten versehen werden müssen, wodurch zusätzliche Aufmachungskosten entstehen (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-51/93, Meyhui, Slg. 1994, I-3879, Randnr. 13).

    Artikel 30 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG) verbietet Behinderungen des freien Warenverkehrs, die sich daraus ergeben, daß Waren bestimmten Vorschriften entsprechen müssen (wie etwa hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihrer Form, ihrer Abmessungen, ihres Gewichts, ihrer Zusammensetzung, ihrer Aufmachung, ihrer Kennzeichnung und ihrer Verpackung), selbst wenn diese Vorschriften unterschiedslos für alle inländischen und eingeführten Erzeugnisse gelten, sofern sich die Anwendung dieser Vorschriften nicht durch einen Zweck rechtfertigen läßt, der im Allgemeininteresse liegt und den Erfordernissen des freien Warenverkehrs vorgeht (vgl. vor allem Urteil Meyhui, Randnr. 10).

    Eine nationale Maßnahme, die solche sprachlichen Anforderungen festlegt, muß jedoch auf jeden Fall im richtigen Verhältnis zum verfolgten Ziel stehen (vgl. Urteil Meyhui, Randnr. 10).

  • EuGH, 25.06.1997 - C-114/96

    Kieffer und Thill

    Nach ständiger Rechtsprechung gilt das Verbot von mengenmäßigen Beschränkungen sowie von Maßnahmen gleicher Wirkung nicht nur für nationale Maßnahmen, sondern auch für Maßnahmen der Gemeinschaftsorgane (vgl. insbesondere Urteile vom 17. Mai 1984 in der Rechtssache 15/83, Denkavit Nederland, Slg. 1984, 2171, Randnr. 15, und vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-51/93, Meyhui, Slg. 1994, I-3879, Randnr. 11).

    Dies gilt um so mehr, als der Gemeinschaftsgesetzgeber, wie der Gerichtshof schon mehrfach festgestellt hat, im Rahmen seiner Zuständigkeiten für die Harmonisierung über einen Spielraum verfügt (vgl. insbesondere Urteil Meyhui, a. a. O., Randnr. 21).

  • EuGH, 13.09.2001 - C-169/99

    Schwarzkopf

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-114/96

    Strafverfahren gegen René Kieffer und Romain Thill. - Freier Warenverkehr -

  • EuGH, 14.07.1998 - C-341/95

    Bettati

  • EuGH, 12.07.2005 - C-155/04

    National Association of Health Stores u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1995 - C-85/94

    Groupement des producteurs, importateurs et agents généraux d'eaux minérales

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-469/00

    GENERALANWALT ALBER ÄUSSERT SICH ZUM UMFANG DES DURCH DIE URSPRUNGSBEZEICHNUNGEN

  • EuGH, 16.11.2000 - C-217/99

    Kommission / Belgien

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2001 - C-12/00

    NICHT ÜBERALL, WO SCHOKOLADE DRAUFSTEHT, IST NUR KAKAOBUTTER DRIN

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-3/99

    Ruwet

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2000 - C-217/99

    Kommission / Belgien

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-108/01

    Consorzio del Prosciutto di Parma und Salumificio S. Rita

  • EuGH, 11.06.2015 - C-51/14

    Pfeifer & Langen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1996 - C-105/95

    Paul Daut GmbH & Co. KG gegen Oberkreisdirektor des Kreises Gütersloh. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2012 - C-216/11

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzungsklage - Richtlinie 92/12/EWG - Art.

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1994 - C-51/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,27903
Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1994 - C-51/93 (https://dejure.org/1994,27903)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.03.1994 - C-51/93 (https://dejure.org/1994,27903)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. März 1994 - C-51/93 (https://dejure.org/1994,27903)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,27903) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1994, I-3879
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1994 - C-51/93
    (9) ° Vgl. z. B. das Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 (Cassis de Dijon, Slg. 1979, 649).
  • EuGH, 02.02.1994 - C-315/92

    Verband Sozialer Wettbewerb / Clinique Laboratories und Estée Lauder

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1994 - C-51/93
    (6) ° Urteil vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92 (Clinique Laboratories, Slg. 1994, I-317).
  • EuGH, 13.12.1990 - C-238/89

    Pall / Dahlhausen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1994 - C-51/93
    (7) ° Vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-238/89 (Pall Corp., Slg. 1990, I-4827, Randnrn.
  • EuGH, 20.04.1978 - 80/77

    Kommissionnaires réunis

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1994 - C-51/93
    (5) ° Siehe z. B. das Urteil vom 20. April 1978 in den verbundenen Rechtssachen 80/77 und 81/77 (Commissionnaires Réunis und Ramel, Slg. 1978, 927).
  • EuGH, 18.06.1991 - C-369/89

    Piageme / Peeters

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1994 - C-51/93
    Dies ergibt sich z. B. aus dem Urteil vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-369/89(8), in dem zu einer belgischen Verpflichtung zur Etikettierung von Lebensmitteln in der Sprache des Sprachgebiets, in dem die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht werden, Stellung genommen wurde und in dem der Gerichtshof u. a. folgendes feststellte: "Die Verpflichtung zur ausschließlichen Verwendung der Sprache des Sprachgebiets würde eine gegen Artikel 30 EWG-Vertrag verstossende Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmässige Einfuhrbeschränkung darstellen" (Randnr. 16).
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